NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Vertrag zur Einräumung von Nutzungsrechten
an Fotos/Film/Ton (Aufnahmematerial) durch den Urheber
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Vertrag:
- Jeweils nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist dabei jeweils mit eingeschlossen
- Der Plural „Aufnahmematerial“ verwendet, auch wenn der Vertragsgegenstand
nur ein Foto/eine Film- oder Ton-Sequenz umfasst.
Vertrag zwischen Auftraggeber
Firma ___________________________
Name, Vorname ___________________________
Position ___________________________
Straße + Hausnr. ___________________________
PLZ __________
Ort ___________________________
Land ___________________________
Telefon-Nr. ___________________________
(in diesem Vertrag Auftraggeber genannt)
und Fotografen/Filmer/Urheber/Auftragnehmer
Firma Stand-art® Medienfotografie
Name, Vorname Esser, Barbara
Straße + Hausnr. Schwabstraße 64
PLZ 71672
Ort Marbach am Neckar
Land Deutschland
Telefon-Nr 07144 897855
(in diesem Vertrag Auftragnehmer genannt)
Marbach, _____________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Auftragnehmer
Marbach, _____________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Auftraggeber
§1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist das Aufnahmematerial, welches …
( ) auf den im Anhang befindlichen Kontaktabzügen abgebildet ist.
( x ) wie folgt (Aufnahmeart, -inhalt, -datum, -ort) spezifiziert wird:
Fotoshooting J’K Beauty in Marbach am …..
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§2 Einräumung von Nutzungsrechten Seite 2 von 2
Der Auftragnehmer räumt als Urheber dem Auftraggeber das ( x) Einfache
(…) Ausschließliche Nutzungsrecht an den zum Vertragsgegenstand gehörendem Aufnahmematerial ein.
Der Auftraggeber darf das benannte Aufnahmematerial auf die in diesem Vertrag beschriebene Weise verwenden.
(2) Das eingeräumte Nutzungsrecht ist:
RÄUMLICH ( x ) Unbeschränkt (…) beschränkt im Land/Stadt/Domain
___________________________________________________________
ZEITLICH ( x ) Unbeschränkt ( ) beschränkt für Zeitraum (. ) beschränkt auf Anlass
___________________________________________________________
INHALTLICH ( x ) Unbeschränkt (. ) beschränkt und zwar wie folgt:
___________________________________________________________
Der Auftraggeber darf das Aufnahmematerial entsprechend in
( x ) veränderter/bearbeiteter ( x ) unveränderter Form verwerten.
(3) Der Auftraggeber setzt alles daran, jedes verwendete Foto mit einem Urhebervermerk zu versehen, um den Auftragnehmer zu nennen, den Urheberrechtsschutz des Fotos kenntlich zu machen und somit Urheberrechtsverletzungen zu verringern. Die Namensnennung geschieht in folgender Art und Weise mindestens in Schriftgröße 8pt:
Barbara Esser Stand-art® Medienfotografie
Sollte eine Nennung aus technischen bzw. gestalterisch-ästhetischen Gesichtspunkten oder alternativ im Impressum/Abspann nicht möglich sein, verzichtet der Auftragnehmer auf die Namensnennung.
(4) Der Vertrag und somit die Einräumung der Nutzungsrechte wird durch die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung an den Rechteinhaber wirksam.
(5) Der Auftragnehmer erhält für die Einräumung der Nutzungsrechte:
(. ) Eine Vergütung von __________ Euro
( x ) Eine Vergütung gemäß Angebot/Rechnung (mit Datum): 20. Sept. 2023 und liefert das Aufnahmematerial
(…) spätestens innerhalb von ____ Tagen nach Zahlungseingang (. ) bis zum Datum __________
(…) Auf Datenträger ( x ) als Online-Link mit einer Gültigkeit von 30 Tagen
§3 Weitergabe von Aufnahmematerial
(1) Eine Einräumung oder Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Der Auftraggeber darf die zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, sofern notwendig, an beauftragte Designer zum Zweck der Gestaltung von Medien oder Werbetechnik weitergeben.
§4 Versicherung der Urheberschaft und Rechte Dritter
(1) Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber, dass er alleiniger Inhaber der Urheberrechte und zur vorgenannten Rechteeinräumung berechtigt ist.
(2) Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber und trägt Sorge, dass die zum Vertragsgegenstand gehörende Aufnahmematerial frei von Persönlichkeitsrechten, Markenrechten, Designrechten, Rechten von Grundstückseigentümern Dritter sind, bzw. dass die benötigten Einverständniserklärungen zur Nutzung des Aufnahmematerials auf die in diesem Vertrag beschriebenen Art und weise eingeholt wurden. Ggf. notwendige Einverständniserklärungen sind durch den Auftragnehmer einzuholen und zu archivieren.
(3) Falls bekannt werden sollte, dass an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Aufnahmematerial Rechte Dritter bestehen, verpflichten sich beide Parteien, die jeweils andere Partei unverzüglich zu informieren.
§5 Vertragsstrafe
Der Auftraggeber wird an den Auftragnehmer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der im Vertrag niedergelegten Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu __________ Euro erheben.
§6 Schlussbestimmung
(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
(2) Jegliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
(3) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.
(4) Soweit eine Bestimmung aus diesem Vertrag ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Anstelle dieser Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem Sinn und Zweck des Vertrages unter wirtschaftlicher Betrachtung im Sinne beider Parteien am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.